Informatiker, bald alle hinter Gittern
Der Gesetzentwurf zum „Hackerparagraphen“ (§ 202c StGB) steht kurz davor vom Bundesrat durchgewunken zu werden.
Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat darauf hingewiesen, dass auch der Gedankenaustausch über „Sicherheitstools“ an Hochschulen unter Strafe gestellt wäre (vgl. Golem: Informatiker fürchten Kriminalisierung).
Wir sind alle sicherer wenn wir uns über Sicherheitslücken keine Gedanken mehr machen! „Security by Obscurity“ ist die Parole die unsere Regierung und der Bundestag propagieren. Schade, dass von den Leuten dort wohl niemand Ahnung hat was das für die Sicherheit in deutschen Netzen bedeuten kann.
Ein Tool um Sicherheitslücken auszunutzen kann im Prinzip schon ein einfacher Webbrowser sein. Wenn man die SLQ-Lücken (ZENSIERT, aus rechtlichen Gründen und in Absprache mit meinem Anwalt) einer Webanwendung ausnutzt.
Das erinnert mich irgendwie an einen Schildbürgerstreich. Wenn wir nicht darüber reden wird die Lücken auch niemand ausnutzen… Ganz wie im richtigen Leben, wenn man Misstände nicht anspricht gibt es sie auch nicht.
Das Thema schlägt hohe Wellen, deshalb hier interessante, weiterführende Literatur:
- Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen (202c StGB )
- 202c StGB(E) weiter in der Kritik
- “Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage”
- Computersicherheit verbieten – mehr Freiheit für den Bundestrojaner
- Bundestag drückt jetzt verschärften Hackerparagraphen durch
- Anti-Hacker-Gesetze werden in Deutschland verschaerft
- §202 StGB – Hackerpragraph oder das Aus für deutsche Sicherheitsexperten?
- n*** wird illegal (* zensiert durch den Redakteur)
- Risikoberuf Sicherheitsexperte?
- Mit einem Bein im Knast
- Computerstrafrecht wird erweitert
- Besitz von Hacker-Tools strafbar
- Gummiparagraphen
- Der neue Anti-Hacker-Paragraph
- Überwachungsgesellschaft
- Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
- Deutschland kriminalisiert Hacker: Bundestag beschließt „Hackerparagraph“
- Gesetzesaktionismus
- Hackerparagraph: Hintertür für den Bundestrojaner
- Berufsverbot
- Bundestrojaner darf jagen gehen
- Regierungsentwurf – Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität
- Computersicherheit verboten?
- Gefahr per Gesetz
- Paragraph 202 StGB
- Gesetz gegen Computerkriminalität
- Abgeordnete im Deutschen Bundestag überwiegend unfähig
- Bundestrojaner vs. Sicherheitstools
- Informatiker sind Terroristen!
PS: in den Kommentaren bitte keine Diskussionen über SLQ-Lücken… und schreibt mir bitte wenn ich im Knast sitze!
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